Short Range Certificate (SRC)
Der Seenot- und Sicherheitsfunkverkehr wird seit 1999 ausschließlich im so genannten GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) abgewickelt. Das heißt, dass Sportboote mit GMDSS / DSC fähigen Funkgeräten ausgerüstet sein müssen, um überhaupt am digitalen Seefunkverkehr teilnehmen zu können. Der Betrieb eines GMDSS-UKW-Sprechfunkgerätes (Seefunkstelle) ist nur mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis (amtlich anerkanntes Funkzeugnis) erlaubt. Für reine UKW-Funkanlagen mit DSC reicht dafür das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den UKW Seefunk (international: Short Range Certificate, kurz SRC).
SRC-Funklehrgang / Seefunkkurs in Peine:
Wir bieten eine praxisnahe Funkausbildung für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den Seefunk (Short Range Certificate / SRC) auf modernen UKW-Funkanlagen mit DSC-Controller (ICOM IC–M 330), die auch von der Prüfungskommission verwendet werden. Es werden englische Sprachkenntnisse beim beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis für den Seefunk Seefunk benötigt, welche im Kurs vermittelt werden.
Voraussetzungen für den Funkschein:
– Mindestalter 15 Jahre
Kursdauer:
– 6-8 Unterrichtsabende
Kosten für den SRC Lehrgang (Kursgebühren & Nebenkosten):
– Kursgebühr (Theorie und Praxis): 250 Euro
– Lehrmaterial: je nach Bedarf
Die Kursgebühren sind rechtzeitig, jedoch spätestens 10 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto zu überweisen. Zur Vorbereitung auf den SRC-Funklehrgang empfehlen wir Ihnen sich mit uns vor Kursbeginn in Verbindung zu setzten, um Ihren Bedarf an Lehrmitteln ganz individuell auf Sie abzustimmen.
Anmeldung:
Bitte rechtzeitig per Mail anmelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Kursgebühren haben Sie sich Ihren Platz, der auf max. 8 Personen beschränkten Teilnehmerzahl, reserviert.
Prüfungsanforderungen für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis:
Die Prüfung für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
1.Theoretischer Prüfungsteil:
Grundkenntnisse des mobilen Seefunkdienstes:
- Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst (z. B. Verkehrsarten im Bereich des mobilen Seefunkdienstes,
- Benutzung von VHF- und UHF- Frequenzen, Antennen, Stromversorgung, Batterien, Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) (z. B. Seegebiete, NAVTEX, funktechnische Rettungsmittel, Seenotfunkbaken)
- Öffentlicher Seefunkdienst (z. B. Bedeutung von Landtarifen und Küstentarifen, besondere Dienstleistungsmerkmale)
- Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäßen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen (z. B. Aufnahme Und Übersetzung von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen).
Die amtlichen Prüfungsfragen mit den englischen Mustertexten für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis finden Sie z.B. auf elwis.de
2. Praktischer Prüfungsteil :
- Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle (z. B. UKW- Funkanlagen, Überwachung und Bedienung von UKW-Funkanlagen)
- Digitaler Selektivruf (DSC) (z. B. Auswahl des Anrufformats, Notalarm). NAVTEX (z. B. Auswahl des Senders)
2.2 Verkehrsabwicklung:
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache (z. B. Bestätigungsverfahren, Abwicklung des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Funkverkehr vor Ort, Empfang einer Seefunk-Sicherheitsinformation durch NAVTEX)
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Sprechfunk benutzen in englischer Sprache (z. B. Abwicklung des Notverkehrs)
- Weitere Kenntnisse über Betriebsverfahren für die allgemeine Telekommunikation
2.3 Praktische Kenntnisse über den öffentlichen und nichtöffentlichen Seefunkdienst:
- Praktische Bedienung und Handhabung des Funkgerätes
- Funken
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI):
Die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Wer auf einem Sportboot, welches auf den Binnenschifffahrtstraßen verkehrt, ein UKW-Sprechfunkgerät installieren und Betrieb nehmen möchte, benötigt dafür das allgemeine Funkbetriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UKW Sprechfunkzeugnis Binnen, kurz UBI). Auf Sportbooten, die bei unsichtigem Wetter auf den Binnengewässern fahren möchten – und auf einigen Charterbooten – ist eine Sprechfunkanlage für den Binnenfunk gesetzlich vorgeschrieben.
Befindet sich eine betriebsbereite Funkanlage an Bord eines Sportbootes, muss der Schiffsführer(!) im Besitz des Funkscheines sein.
UBI-Funklehrgang in Peine:
Kursdauer:
ca. 6-8 Unterrichtsabende
Voraussetzung:
Mindestalter 15 Jahre, Besitz des Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See.
Kosten Sprechfunkzeugnis Binnen (Kursgebühren & Nebenkosten):
- Kursgebühr (Theorie und Praxis): Nur 200 Euro
- Lehrmaterial: je nach Bedarf
Zur Vorbereitung auf den Lehrgang für den Binnenfunk empfehlen wir Ihnen sich mit uns vor Kursbeginn in Verbindung zu setzten, um Ihren Bedarf an Lehrmitteln ganz individuell auf Sie abzustimmen. Die Kursgebühren sind rechtzeitig, jedoch spätestens 10 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto zu überweisen.
Anmeldung:
Bitte rechtzeitig mit dem Anmeldeformular per E-Mail anmelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Kursgebühren, haben Sie sich Ihren Platz, der auf max. 8 Personen beschränkten Teilnehmerzahl, gesichert.
Prüfungsanforderungen:
Die theoretische Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens sowie der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
- Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Funkfrequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC-Scheins ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder UBI sind zusammen an einem Tag möglich.